Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 13. Mai 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten seit 14. Mai 2021. Für den Sport gilt ein Stufenplan zur schrittweisen Öffnung bestimmter Einrichtungen und Aktivitäten.
Tischtennis-Vereinssport im gewohnten Rahmen (über 2 Personen oder mit Personen mehr als eines Haushalts) ist ab der 2. Öffnungsstufe möglich. Addiert man den Zeitrahmen über die 1. Öffnungsstufe (5 + 2 Tage) über die 2 . Öffnungsstufe (14 Tage), ergibt dies eine Zeit von 3 Wochen ab Unterschreitung der 100er-Inzidenz im eigenen Landkreis!
Zudem muss die Kommune der Hallen-Öffnung zustimmen!
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